Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.
Impulsvortrag: Prof. Dr. Jutta Räbiger, Alice Salomon Hochschule Berlin
Das zentrale Thema in diesem Workshop war die Anrechnung der schulischen Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Pflege) auf ein nachfolgendes Hochschulstudium. Die Möglichkeit der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist für die Gesundheitsberufe von besonderer Bedeutung, da bis vor wenigen Jahren die berufliche Ausbildung mit der für die Berufsausübung notwendigen staatlichen Prüfung ausschließlich an Berufsfachschulen bzw. Schulen des Gesundheitswesens erworben werden konnte. Um doppeltes Lernen zu vermeiden, bauen die Studiengänge auf der berufsschulischen Ausbildung auf und rechnen die hier erworbenen Lernleistungen zu weiten Teilen auf das Studium an.
Das Pflegeberufereformgesetz (Stand Juli 2017) ermöglicht nun den Hochschulen, die Berufsausbildung einschließlich der staatlichen Prüfung, im Rahmen eines Studiums zu erlangen. Die berufliche Ausbildung, die zur Berufsausübung berechtigt, kann also ab jetzt in der Pflege nicht nur schulisch, sondern auch hochschulisch absolviert werden. Auf die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen wirkt sich diese Regelung unter anderem dadurch aus, dass die im Rahmen einer schulischen Pflegeausbildung erworbenen Kompetenzen als gleichwertige Leistungen auf ein nachfolgendes berufsqualifizierendes Studium angerechnet werden können. In diesem Fall sind lediglich die für das hochschulische Studium charakteristischen erweiterten Ausbildungsziele an der Hochschule abzuleisten.