Akkreditierungsrecht
Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.
Das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sog. Lissabon-Konvention, ist das entscheidende Dokument für die akademische Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen. Sie wurde 1997 unter der Schirmherrschaft von Europarat und UNESCO ausgearbeitet, in Deutschland im Jahr 2007 ratifiziert und am 16.5.2007 in ein Bundesgesetz, das „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, überführt.
Die Lissabon-Konvention enthält verbindliche Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von Qualifikationen, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen, der Anerkennung von Studienzeiten und der Anerkennung von abgeschlossenen Hochschulqualifikationen.
Die wesentlichen Prinzipien der Lissabon-Konvention finden Sie hier.
Für Staaten, welche die Lissabon-Konvention nicht ratifiziert haben, gelten frühere Übereinkommen und Konventionen (sofern sie im jeweilig betreffenden Staat ratifiziert wurden). Es ist hervorzuheben, dass günstigere Bestimmungen anderer Abkommen oder Vereinbarungen (z.B. staatliche bilaterale Äquivalenzabkommen) durch die Lissabon-Konvention nicht beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus sind die Regelungen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer sowie die Landesverordnungen zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag relevant. In der Regel gibt das Landesrecht den Hochschulen vor, die Anerkennungsverfahren in ihren (Rahmen-) Prüfungsordnungen zu regeln.
Als Auslegungshinweise und Arbeitsinstrumente sind darüber hinaus die Revised Recommendation on Criteria and Procedures for the Assessment of Foreign Qualifications des Lisbon Recognition Convention Comittee von 2010, die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) von 2015, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.03.2003 i. d. F. vom 04.02.2010) mit den entsprechenden Auslegungshinweisen durch die Kultusministerkonferenz (Handreichung des Hochschulausschusses der KMK vom 25.03.2011) und den Akkreditierungsrat (Zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben, Beschluss des AR i. d. F. vom 03.06.2013), der ECTS Users‘ Guide in der jeweils aktuellen Fassung sowie der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) relevant.
Grundlegend für die Anrechnung sind die jeweiligen Landeshochschulgesetze sowie die Landesverordnungen zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Auslegungshinweise bieten die KMK-Beschlüsse zur Anrechnung von 2002 und 2008.
Nachfolgend sind Links zu den entscheidenden Dokumenten aufgelistet: der Lissabon-Konvention, den Landeshochschulgesetzen, zum Akkreditierungsrecht, zu Beschlüssen und Rundschreiben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates sowie zu weiteren Übereinkommen und Konventionen.
Lissabon-Konvention: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11.04.1997
Text der Konvention und weitere Informationen, z.B. erläuternder Bericht oder
Ratifikationsstand (s. Nummer 165)
Die einzelnen Landeshochschulgesetze finden Sie hier
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf
Auslegungshinweise zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
Handreichung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 25.03.2011
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Auslegungshinweise_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf
Zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben
Beschluss vom 12.02.2010, zuletzt geändert am 03.06.2013 (Drs. AR 48/2013)
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Auslegung_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf
Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung
Beschluss vom 08.12.2009, zuletzt geändert am 20.02.2013 (Drs. AR 20/2013)
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf
Rundschreiben vom 06.10.2016 (Anwendung der Lissabon-Konvention)
http://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/20161006_Lissabon_Konvention_Rundschreiben.pdf
Rundschreiben vom 28.01.2013 (Umsetzung der Lissabon-Konvention/ Beschluss des Hochschulausschusses vom 13./14.12.2012)
http://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_Lissabon2.pdf
Rundschreiben vom 27.09.2011 (Umsetzung der Lissabon-Konvention)
http://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_Lissabon1.pdf
Rundschreiben vom 19.12.2014 (Verpflichtung zur Anrechnung) http://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_Anrechnung.pdf
Beschluss vom 18.09.2008 (Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_09_18-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-2.pdf
Beschluss vom 28.06.2002 (Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I))
http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_06_28-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-1.pdf
Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11.12.1953
Bolivien
Deutsch-bolivianische Vereinbarung (mit Zusatzvereinbarung) über die Anerkennung deutscher Fachhochschulabschlüsse in der Republik Bolivien
Geschlossen: 30.08.1972/07.09.1972 (Zusatzvereinbarung 03.09.1999/08.09.1999)
In Kraft getreten: 07.09.1972 (Zusatzvereinbarung 08.09.1999)
China
Deutsch-chinesisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 09.04.2002
In Kraft getreten: 07.01.2004
Frankreich
Deutsch-französische Vereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften
Geschlossen: 10.07.1980
In Kraft getreten: 10.07.1980
Zusatzvereinbarung zur deutsch-französischen Vereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften
Geschlossen: 27.10.1986
In Kraft getreten: 23.01.1987 mit Wirkung vom 01.01.1987
Zusatzvereinbarung zur Anwendung der deutsch-französischen Regierungsvereinbarung über die Befreiung von Studienzeiten, -leistungen und Prüfungen zum Studium im Partnerland in den Geistes- und Naturwissenschaften vom 10. Juli 1980 auf ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge
Geschlossen: 19.09.1997
In Kraft getreten: 01.03.1999
Italien
Deutsch-italienisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 20.09.1993
In Kraft getreten: 23.02.1996
Lettland
Deutsch-lettisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 12.06.2002
In Kraft getreten: 19.12.2003
Litauen
Deutsch-litauisches Abkommen über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Geschlossen: 15.05.2009
In Kraft getreten: 30.06.2010
Niederlande
Deutsch-niederländisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 23.03.1983
In Kraft getreten: 23.03.1983
Österreich
Deutsch-österreichisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 13.06.2002
In Kraft getreten: 12.12.2003
Polen
Deutsch-polnisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 23.07.1997
In Kraft getreten: 14.01.1998
Ergänzung Anlage 2
Schweiz
Deutsch-schweizerisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 20.06.1994
In Kraft getreten: 01.07.1995
Deutsch-schweizerisches Abkommen zur Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 16.04.2002
In Kraft getreten: 25.03.2004
Zweites deutsch-schweizerisches Abkommen zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1994 über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 19.03.2003
In Kraft getreten: 14.01.2005
Slowakei
Deutsch-slowakisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Geschlossen: 23.11.2001
In Kraft getreten: 12.12.2003
Spanien
Deutsch-spanisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 14.11.1994
In Kraft getreten: 06.04.1995
Abkommen zur Änderung des deutsch-spanischen Abkommens über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 27.11.1995/28.10.1996
In Kraft getreten: 28.10.1996
Tschechien
Deutsch-tschechisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Geschlossen: 23.03.2007
In Kraft getreten: 07.07.2008
Ungarn
Deutsch-ungarisches Abkommen über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Geschlossen: 01.12.2001
In Kraft getreten: 12.01.2004
Zypern
Deutsch-zyprisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich
Geschlossen: 25.05.2004
In Kraft getreten: 20.03.2006
Mehr zu den staatlichen Äquivalenzabkommen:
auf den Seiten der HRK " Internationale Abkommen/Äquivalenzabkommen"
Die Abkommen sind auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar: hier
Australien
Australian-German Academic Links Agreement (HRK-AVCC)
Brasilien
Deutsch-brasilianische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-CRUB/CAPES)
[Zweite] Deutsch-brasilianische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-CRUB/CAPES)
[Dritte] Deutsch-brasilianische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-CRUB/CAPES)
Chile
Deutsch-chilenische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit(HRK-CRUCH), 1999
Deutsch-chilenische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit(HRK-CRUCH) Zusatzvereinbarung, 2000
Indien
Deutsch-Indische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-AIU), 2002
Korea
Korean-German Academic Links Agreement, 2007
Kolumbien
Deutsch-Kolumbianische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-ASCUN), 2002
Mexiko
Deutsch-Mexikanische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-ANUIES), 1997
Deutsch-Mexikanische Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit (HRK-ANUIES) Zusatzvereinbarung, 2002
Neuseeland
New Zealand-German Academic Links Agreement (HRK-NZVCC), 2006
Südafrika
South African-German Academic Links Agreement (HRK-CTP/SAUVCA), 2001
Taiwan
Taiwanese-German Academic Links Agreement (HRK-ANUT/APUC/APUCT), 2005
Ukraine
Deutsch-Ukrainisches Abkommen über Hochschulzusammenarbeit (HRK-VRUH), 1998
USA
German-U.S. Recommendations on Issues Related to the Admission and Placement of German Students in the U.S, 1990
Zentralamerika
Vereinbarung über Hochschulzusammenarbeit zwischen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Consejo Superior Universitario Centroamericano (CSUCA), 2002
Erläuterungen und Texte der Rahmenabkommen auf den Seiten der HRK
Russland
Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen akademischen Anerkennung von Studienzeiten und Abschlüssen im Hochschulbereich sowie von Urkunden über russische wissenschaftliche Grade und deutsche akademische Qualifikationen, 1999
Erläuterungen und Text der Erklärung
Australien
Memorandum of Understanding on recognition of academic qualifications
between the Commonwealth Department of Employment, Education, Training and Youth Affairs of Australia and the Secretariat of the Standing Conference of Ministers of Education and Cultural Affairs of the Laender in the Federal Republic of Germany
Canberra 29.09.1998
Palästina
Joint Declaration zwischen dem Äquivalenzbeauftragten der Kultusministerkonferenz und dem palästinensischen Hochschulministerium vom 15.02.2006
Texte der Erklärungen