Akkreditierung bedeutet im Hochschulbereich die zeitlich begrenzte formelle Anerkennung von Studienprogrammen, von hochschulinternen Qualitätssicherungssystemen oder von privaten Hochschulen im Rahmen eines geregelten Verfahrens.
Programm- und Systemakkreditierung werden von Akkreditierungsagenturen im Rahmen eines Begutachtungsverfahren vorbereitet. Auf Grundlage der Gutachten entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung. Neben Programm- und Systemakkreditierung kann von den Hochschulen ein alternatives, mit dem Akkreditierungsrat und dem jeweiligen Land abgestimmten Verfahren, gewählt werden. Die institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen erfolgt durch den Wissenschaftsrat.
Weitere Informationen zum Thema auch auf den Internetseiten der HRK.