Akkreditierungsagenturen begleiten die Begutachtung der Qualität von Bachelor- und Masterstudiengängen oder hochschuleigenen Qualitätsmanagementsystemen für Studium und Lehre anhand der in der Musterrechtsverordnung benannten Kriterien. Hierbei werden die formalen Kriterien durch die Agentur, die inhaltlichen durch eine Gutachtergruppe bewertet. Zur Vorbereitung der Akkreditierungsentscheidung, die beim Akkreditierungsrat liegt, legt die Hochschule ein Gutachten mit Beschluss- und Bewertungsempfehlung vor.
Die Zulassung einer Agentur erfolgt unter der Voraussetzung ihrer Registrierung beim European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) durch den Akkreditierungsrat. Derzeit sind in Deutschland folgende Agenturen zugelassen:
- ACQUIN - Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qalitätssicherungs-Institut
- AHPGS - Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales e.V.
- AKAST - Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
- AQA - Österreichische Qualitätssicherungsagentur
- AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
- ASIIN - Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
- evalag - Evaluationsagentur Baden-Württemberg
- FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation
- aaq - Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung
- ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover