Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Die Aufgaben der Stiftung sind im Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems festgelegt, auf den sich die Länder 2017 verständigt haben. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung entscheidet auf Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung).
Während die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidungen seit 2018 auf den Akkreditierungsrat übergegangen ist, bleibt die Durchführung der Begutachtungsverfahren in der Programm- und Systemakkreditierung weiterhin in den Händen der hierfür zugelassenen Akkreditierungsagenturen.
Weitere Informationen unter www.akkreditierungsrat.de