Eine wichtige Voraussetzung für die nationale und internationale Mobilität von Studierenden ist die möglichst umfassende Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im nationalen und internationalen Kontext. Bereits erworbene Kompetenzen werden somit nicht mehrfach geprüft und Studienzeiten nicht unnötig verlängert.
Anerkennung an Hochschulen bezieht sich also auf Kompetenzen oder Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden und die mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden. Die Anerkennung kann sich dabei auf einzelne Module oder ganze Abschlüsse beziehen. Grundlage für die Anerkennung in Deutschland ist die Lissabon-Konvention, die die Prüfung hinsichtlich eines wesentlichen Unterschieds im Kompetenzerwerb in den Mittelpunkt stellt und Anerkennung als Regelfall betrachtet.
Formal bezeichnet Anerkennung die Feststellung des Wertes einer Bildungsqualifikation, der von der zuständigen Behörde bestätigt wird und die andernorts erbrachte Leistung mit denselben Rechtswirkungen ausgestattet, wie sie mit derjenigen Qualifikation verbunden ist, deren Rechtswirkung begehrt wird. Praktisch bedeutet Anerkennung, dass die anerkennende Hochschule die andernorts erbrachten Leistungen so behandelt, als wären sie an der eigenen Hochschule erbracht worden.
Die Hochschulen sind gefordert, transparente und rechtssichere Verfahren zur Anerkennung zu entwickeln. Zudem ist die kompetenzorientierte Beschreibung von Studiengangzielen und Modulen unabdingbare Voraussetzung für den Kompetenzvergleich und die Etablierung einer positiven Anerkennungskultur.
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