Gestufte Studiengänge sind ein Ziel des Bologna-Prozesses und werden in Deutschland durch die "Länderübergreifenden Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" der Kultusministerkonferenz geregelt.
Der § 19 des HRG sowie die Bestimmungen der Landeshochschulgesetze stellen die rechtliche Grundlage für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen dar.
Weitere Informationen:
Grundlagen zum Bologna-Prozess