Für den Wissenschaftsrat (5952-17: 12, 57ff.) basiert das Hochschulstudium auf fünf Alleinstellungsmrekmalen:grundgesetzlich gesicherte Lern-, Lehr- und Forschungsfreiheit, Forschungsbasierung der Lehre, fachwissenchaftliche Vermittlung von Methoden und Theorien, Teilhabe der Studierenden an akademischer Selbsverwaltung.