Die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat (WR) klärt, „ob eine Hochschuleinrichtung Bildungsangebote zur Verfügung stellen kann, die dem Hochschulbereich zuzuordnen sind.“
Dabei wird überprüft, ob die private Hochschule Leistungen in Lehre und Forschung erbringen kann, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Der WR richtet sein Augenmerk auch darauf, ob die finanziellen und personellen Ressourcen dieser Institution die Erfüllung dieses Anspruchs dauerhaft gewährleisten können. Die institutionelle Akkreditierung ist kein Ersatz für die Akkreditierung des Studienprogramms oder die Systemakkreditierung.