Die Masterarbeit stellt den obligatorischen Abschluss des Masterstudiums dar und ist am Ende des Studiums anzufertigen. Sie dient dem Nachweis der Fähigkeit, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein (komplexes) fachliches Problem selbständig nach den wissenschaftlichen und praktischen Methoden des Studienfachs bearbeiten zu können. Ihr Bearbeitungsumfang beträgt 15 bis 30 ECTS-Punkte, also 450 bis 900 Zeitstunden.