Modulbeschreibungen stellen einen Studiengang bzw. seine Teile aussagekräftig und umfassend dar.
Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ im Anhang der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Lernergebnisse) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module.