Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.
Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, akkreditiert sind und ebenso wie die programmakkreditierten Studiengänge für den Zeitraum der Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung tragen.
Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.
Die Begutachtung des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems erfolgt auf der Grundlage Musterrechtsverordnung und umfasst insgesamt zwei Begehungen sowie eine Programm- und eine Merkmalsstichprobe. Zweck der Stichproben ist es zu überprüfen, ob die im begutachteten Qualitätssicherungssystem angestrebten Wirkungen auf Studiengangebene tatsächlich eintreten und somit die Qualität im Bereich Studium und Lehre gewährleistet ist.