Neben Lehre und Forschung gehört die Weiterbildung zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen in Deutschland im Sinne des Lebenslangen Lernens. Als wissenschaftliche Weiterbildung bezeichnet man Studienangebote auf Hochschulniveau, die i.d.R. nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und nach einer Phase beruflicher Tätigkeit wahrgenommen werden. Sie kann abschlussbezogen (z. B. Zertifikatprogramme, weiterbildender Master), oder auch nicht abschlussbezogen sein.