Die Hochschule Darmstadt (h_da) besteht aus zwölf Fachbereichen mit einem breit gefächerten Studienangebot. Je nach Kontext stellen sich unterschiedliche Fragen und Herausforderungen im Rahmen von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren. Um dieser Diversität Rechnung zu tragen und gleichzeitig qualitätsgesicherte und rechtskonforme Verfahren zu ermöglichen, entwickelte die h_da eine eigene Anerkennungssatzung. In Zusammenhang mit dem entsprechenden Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (§19 ABPO) regelt sie für die gesamte Hochschule die Zuständigkeiten und den Zeitrahmen von Verfahren sowie die Kriterien für die Begutachtung von Anträgen. Dabei wird sichergestellt, dass die einschlägigen, aus der Lissabon-Konvention abgeleiteten, Kriterien für Anerkennungsverfahren umgesetzt werden. Gleiches gilt für die verschiedenen nationalen Vorgaben und Empfehlungen inklusive des Hessischen Hochschulgesetzes.
Innerhalb dieses Rahmens können die Studiengänge eigene Lösungen in Bezug auf den Modus der Beratung von Studierenden, konkrete Abläufe innerhalb des Fachbereichs, Formulargestaltung, usw. auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt entwickeln. Das Projekt w_2a, angesiedelt beim Service Studienprogrammentwicklung, unterstützt die Studiengänge in der Umsetzung; der Bereich Prüfungs- und Studienrecht berät bei rechtlichen Fragen.
Seit April 2018 gilt eine aktualisierte Version der Anerkennungssatzung, in der die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt wurden. So können in Ausnahmefällen auch Lehrbeauftragte und weitere Lehrkräfte fachliche Bewertungen vornehmen, da diese zum Beispiel am Fachsprachenzentrum nicht von Professorinnen und Professoren durchgeführt werden.
Die Reaktionen auf die Anerkennungssatzung sind durchweg positiv. Von den Studiengängen wird geschätzt, dass sie damit über einen klaren Orientierungsrahmen verfügen, der ihnen in ihren Prozessen und Entscheidungen rechtliche Sicherheit gibt und dabei gleichzeitig eine unflexible Top-down-Lösung vermeidet.