Im Rahmen des Projekts HSBflex der Hochschule Bremen wurden Flexibilisierungsmöglichkeiten, die nicht-traditionellen Studierenden die Aufnahme eines Studiums ermöglichen sollen, erforscht und entwickelt.
Im Fokus der Projektmaßnahmen stand neben der Erhöhung des Anteils an Lehre im Blended Learning-Format (in ausgewählten Studienmodulen und Propädeutika) u.a. die Einführung eines pauschalen und individuellen Anrechnungsverfahrens für bereits vor dem Studium außerhochschulisch erworbene Kompetenzen. Hierdurch sollte ein Flexibilisierungsgrad in den Gestaltungsspielräumen von modularisierter Lehre erreicht werden, der ein erfolgreiches Hochschulstudium erleichtern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöhen soll.
Dafür wurden In intensiven Einzelberatungen und individuellen Arbeitstreffen Hochschullehrende sowohl in der einheitlichen, kompetenzorientierten Überarbeitung ihrer Modulbeschreibungen unterstützt (als Grundlage für eine valide und transparente Prüfung von Anrechnungsmöglichkeiten), als auch in der Gestaltung selbstgesteuerter Lernprozesse (E-Learning/Blended Learning) und der Entwicklung von Vorkursen/Brückenkursen. Es zeigte sich, dass es kein festgelegtes Blended Learning-Konzept gibt, sondern fachkulturell unterschiedlich zusammengesetzte Varianten zwischen Präsenzlernen und E-Learning erforderlich sind.
Rechtsichere Äquivalenzprüfung
Nach Projektabschluss können nunmehr jene flexiblen Studienformate, die sich in der Praxis bewährt haben, als reguläres Studienangebot verstetigt werden. Ebenso ist das entwickelte Verfahren im Bereich der pauschalen Anrechnung anwendbar und übertragbar auf individuelle Anrechnungsverfahren.
Über die adäquate Erfassung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und ihren möglichst präzisen Abgleich mit den Lernergebnissen von Studienmodulen hinaus zielte das Projekt HSBflex auf die Förderung einer einheitlichen, rechtssicheren und qualitätsorientierten Äquivalenzprüfung ab. Hierfür wurde ein hochschuleigener Anrechnungsleitfaden erstellt und eine Änderung der Bachelor- und Master-Prüfungsordnungen als Rechtsrahmen vorgenommen. Des Weiteren ist eine Handreichung zur Unterstützung von Lehrenden bei der Anrechnungsentscheidung sowie von Studierenden bei der Antragstellung (Mindeststandard) geschaffen worden.
HSBflex wurde durch das BMBF gefördert und war ein zeitlich begrenztes Projekt mit einer verkürzten Umsetzungszeit von September 2015 bis Januar 2018.