Lernen findet nicht nur in Schule und Studium statt. Studierende, die vorher berufstätig waren, oder sich in Ehrenamt oder Freizeit engagieren erwerben dabei Kompetenzen. Solche Kompetenzen können in Teilen mit Kompetenzen übereinstimmen, die im Studium erworben werden sollen.
Um solche Kompetenzen auf das Studium anrechnen zu können, wurde in Großbritannien und Nordirland ein Anrechnungsverfahren mit dem Kürzel APEL („Accreditation of Prior Experiential Learning“) erprobt. Im Rahmen Projektes WAWiP (Wechselseitige Anerkennung vorgängig erworbenen Wissens in der Pflege) der Universität Kassel und der Hochschule Fulda wurde dies auf das deutsche Hochschulsystem übertragen und ist seit nunmehr zehn Jahren fest am Fachbereich Pflege und Gesundheit etabliert.
Wer sich persönliche Kompetenzen auf Module anrechnen lassen will, muss nachweisen, dass er über Kompetenzenverfügt, die denen der Module ähneln. Kompetenzen, die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind, sind von der Anrechnung ausgenommen.Eine Beratung, wie man einen solchen Antrag formuliert und für wen er in Frage kommen könnte, kann in Anspruch genommen werden. Vor allem Studierende, die berufsbegleitend studieren, machen von der Möglichkeit Gebrauch, sich im Workload zu entlasten.
Der Antrag wird von den jeweiligen Modulverantwortlichen begutachtet und nach der Prüfung der formalen Voraussetzungen abschließend entschieden. Ausschlaggebend ist, ob keine gesetzlichen Grundlagen verletzt werden und ob die in dem Modul verlangten Kompetenzen überwiegend erb-racht sind. In der Gesamtbewertung werden dabei auch Kompetenzniveaus berücksichtigt. Wer beispielsweise aus einer Ausbildung über medizinisches Wissen auf Niveaustufe 4 verfügt, kann sich das auf ein Grundlagenmodul anrechnen lassen, aber in mindestens einem weiteren Modul muss er medizinisches Wissen auf Niveaustufe 6 im Studium erwerben.