Im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses wurde an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz eine Anerkennungs- und Anrechnungssatzung (Teil-Rahmenprüfungsordnung) erarbeitet und vom Senat der Universität verabschiedet. Die Satzung (vgl. § 6) sieht die Einrichtung einer „Kommission für fachbereichsübergreifende Angelegenheiten der Anerkennung und Anrechnung“ vor. Diese soll Studierenden die Sicherheit zu geben, dass in Fragen der Anerkennung und Anrechnung fach- und fachbereichsübergreifende Standards gelten - inbesondere da die JGU einen hohen Anteil an Studienangeboten hat, an denen zwei bzw. drei Fächer beteiligt sind.
Der Kommission gehören neben Studierenden vor allem Personen der dezentralen und zentralen Verwaltung an, die beruflich mit diesen Fragen befasst sind. Die Kommission tagt unter Leitung des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin für Studium und Lehre in der Regel einmal pro Semester. Hauptaufgabe der Kommission ist es, die Standards von Anerkennung und Anrechnung zusammen mit den zuständigen Senatsgremien universitätsweit weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck tauschen sich die Mitglieder über fachbereichsübergreifende relevante Entwicklungen auf diesem Gebiet aus, identifizieren Good-Practice-Beispiele, die sich für die Übertragung in andere Fachbereiche eignen, erarbeiten Empfehlungen zur Umsetzung der Satzung und machen zudem Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung. Darüber hinaus hat die Kommission die Aufgabe, die für die Anerkennung und Anrechnung zuständigen Einrichtungen der JGU zu beraten. Zudem soll sie die Hochschulleitung und den für Lehre und Studium zuständigen Senatsausschuss über die Anerkennungs- und Anrechnungspraxis der JGU unterrichten.
Die Vorzüge eines solchen fachbereichs- bzw. fakultätsübergreifenden Gremiums liegt gerade für größere und große Hochschulen auf der Hand: Personen mit zum Teil sehr spezieller Expertise auf einem wichtigen Teilgebiet von Studium und Lehre haben regelhaft Gelegenheit, sich fachlich auszutauschen und ihre Kompetenzen zu vertiefen. Aus erster Hand können sie sich über die Anrechnungs- und Anerkenntnispraxis benachbarter Fächer und Fachbereiche bzw. Fakultäten informieren und sich untereinander absprechen. Auf diese Weise wird nicht nur die fach- und fachbereichs- bzw. fakultätsübergreifende Zusammenarbeit gefördert, sondern auch die kontinuierliche Weiterentwicklung gesamthochschulischer Standards ermöglicht.