Immer mehr Studierende möchten während ihres Studiums ein oder mehrere Semester ins Ausland. Lehrende und Politiker empfehlen die internationale Erfahrung für die wissenschaftliche Ausbildung und Persönlichkeitsentwicklung.
Wird es aber konkret, stehen Studierende und auch Prüfungsämter und Lehrende oftmals vor einer Vielzahl von Fragen: Werden die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt und auf das Studium angerechnet? Für Prüfungsämter und Fachbereiche stellt sich die Frage, wie Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen zu gestalten sind. Wie ist mit den Unterschieden zwischen den ausländischen und heimischen Lehrangeboten umzugehen?
Konkrete Hilfestellungen
Zur Beantwortung dieser Fragen hat die Universität des Saarlandes jetzt einen Leitfaden herausgegeben. Die vom Qualitätsbüro entwickelte Handreichung bietet Informationen zur Lissabon-Konvention – der Vereinbarung, auf der die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen basiert.
Zudem enthält das Papier Empfehlungen zur Anerkennung von Studienleistungen und zur Ausgestaltung der Anerkennungsverfahren und erläutert die zentralen Aspekte der Anerkennungsprüfung wie etwa die Beweislastumkehr und das Widerspruchsrecht gegen ablehnende Anerkennungsentscheidungen.
Darüber hinaus liefert der Leitfaden Antworten zu einer Reihe häufig gestellter Fragen, wie etwa zum „wesentlichen Unterschied“ oder wie mit unbenoteten Studienleistungen umgegangen werden soll, für die an der Heimatinstitution eine Benotung vorgesehen wäre. Nicht zuletzt bietet der Leitfaden Hinweise zur Notenumrechnung. Alles in Allem stellt der der Leitfaden zur Anerkennung damit ein sehr hilfreiches Beratungsangebot zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.
Der achtseitige Leitfaden ist auf den Internetseiten des Service Zentrums Internationales der Uni des Saarlandes als PDF verfügbar.