Wissenschaftliche und studentische Mitarbeiter des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität des Saarlands haben eine Online-Lernplattform zum Öffentlichen Recht erstellt. Mehr als 2.200 Fragen und Antworten sind dort abrufbar. Die Plattform richtet sich in erster Linie an Studierende ist aber auch für alle anderen interessierten Nutzer frei zugänglich.
Ob Fragen zum deutschen Wahlsystem, zu den Grundrechten, zu polizeilichen Befugnissen oder zur Baugenehmigung: Juristisch korrekte Antworten liefert die Internetplattform „Öffentliches Recht online“, die 2009 ins Leben gerufen wurde.
Inzwischen sind über 2.200 Fragen und Fälle derzeit abrufbar. „Unsere Plattform ist als Lernhilfe für alle Studenten gedacht, die im Studium mit Recht zu tun haben – als Internet-Repetitorium im Öffentlichen Recht“, sagt Diplom-Juristin Melanie Zur, die das Projekt derzeit gemeinsam mit dem studentischen Mitarbeiter Philipp Amberger leitet. Betreut werden sie dabei vom Lehrstuhlinhaber.
Das Portal ist für interessierte Nutzer weltweit freigegeben, sie müssen sich lediglich mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Per Mausklick können sie festlegen, aus welchen speziellen Bereichen des Öffentlichen Rechts die Fragen und Fälle stammen sollen und ob sie die Fragen in geordneter Reihenfolge oder nach dem Zufallsprinzip bearbeiten wollen.
Daneben lässt sich die Plattform über Suchbegriffe auch gezielt nach Inhalten durchforsten. „Da sich das Portal in erster Linie an Studenten wendet, haben wir es außerdem so eingerichtet, dass die Nutzer ihren Wissensstand bewerten können“, erläutert Professor Christoph Gröpl. Dazu können sie zuerst eine eigene Antwort formulieren, diese dann mit der entsprechenden Musterantwort vergleichen und anschließend die eigene Eingabe bewerten. „Zum Ende jeder Online-Sitzung wird dem Bearbeiter auf Wunsch eine Auswertung der Fragen geliefert, die er beantwortet hat. Die Auswertung kann er dann im Sinne eines Lernplans abspeichern“, sagt der Jura-Professor. Auch der direkte Kontakt mit den Autoren der Webseite ist möglich, denn wer mit einer Antwort nicht zurechtkommt, kann über den „Kommentar“-Button Rückfragen stellen.
Weitere Informationen der Universität des Saarlandes sowie unter oerecht.jura.uni-saarland.de