Mit der „Anerkennungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Hochschule Niederrhein“ wurde eine hochschulweite Ordnung zur Anrechnung und Anerkennung anderweitig erbrachter Kompetenzen an der Hochschule Niederrhein geschaffen und umgesetzt. Die Ordnung wurde im April 2014 als Anhang zur Rahmenprüfungsordnung durch den Senat der Hochschule verabschiedet und im Januar 2015 an das Hochschulzukunftsgesetz NRW angepasst.
Grundlage der Anerkennungsordnung, die neben der Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen auch die Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen regelt, sind neben dem gültigen Landeshochschulgesetz die Lissabon-Konvention sowie die KMK-Empfehlungen zur Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen.
Neben der Anerkennungsordnung die gemeinsam mit den Prüfungsausschüssen erarbeitet wurde, ist eine Handreichung erarbeitet worden in der die wichtigsten Begrifflichkeiten definiert werden und Hinweise zum Verfahren der Anerkennungs- und Anrechnungsprüfung gegeben werden. Darüber hinaus beschreibt die Handreichung Möglichkeiten der Niveauprüfung anhand von Taxonomien. Zusätzlich wurde den Prüfungsausschüssen ein Schulungsangebot durch einen externen Trainer zum Thema Kompetenzorientierung angeboten.