Studierende der Hochschule Kempten, die einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten, finden an ihrer Hochschule ein besonders transparentes Anerkennungsverfahren für im Ausland erbrachte Studienleistungen vor. So klärt das International Office über das Konzept des wesentlichen Unterschieds zur Beurteilung von im Ausland erworbenen Studienleistungen auf und erläutert, inwiefern Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen die Grundlagen der Anerkennungsentscheidung bilden.
Vor Antritt des Auslandsstudiums reichen Studierende einen „Anrechnungsantrag vorab“ ein (Erasmus-Studierende: Learning Agreement), welcher eine kurze Beschreibung der Module, die sie besuchen wollen, beinhaltet. Dieser Antrag wird innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Abgabe durch die Prüfungskommission geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Studierende bereits vor Antritt ihres Auslandsstudiums eine Anrechnungsgarantie für den Fall, dass sie die angegebenen Studieninhalte an der Gastuniversität erfolgreich absolvieren.
Wenn einzelne Module oder belegte Studienfächer als nicht anerkennungsfähig eingestuft werden, müssen die zuständigen Personen in den Fakultäten das Formular „Begründung bei Ablehnung“ ausfüllen, in dem sie die Gründe für die Nichtanerkennung erläutern. Das International Office führt darüber hinaus Anrechnungslisten über Fächer an Gasthochschulen, deren Vergleichbarkeit mit Studienfächern der Hochschule Kempten bereits festgestellt wurde. Für alle Fächer, die in der Anrechnungsliste aufgeführt sind, haben Studierende eine Anrechnungsgarantie für die erfolgreich besuchten Veranstaltungen.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Hochschule Kempten.