Im Rahmen des BMBF geförderten Projektes „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ entwickelt die Hochschule Niederrhein unter anderem berufsbegleitende Studienangebote für beruflich Qualifizierte sowie Maßnahmen zur Förderung der Durchlässigkeit in den Bereichen berufliche und akademische Bildung, internationale Mobilität und Hochschulwechsel.
Ausgehend von der Lissabon-Konvention zur Anrechnung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region soll eine hochschulweite Anrechnungsrichtlinie implementiert werden. Diese regelt die Anrechnung von
- außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen,
- an ausländischen Hochschulen erworbenen Kompetenzen und
- Kompetenzen, die an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben werden.
Grundlage der Anrechnungsrichtlinie für alle Teilbereiche bildet die in der Lissabon Konvention festgelegte Prüfung der mitgebrachten Kompetenzen im Hinblick auf das Vorliegen eines wesentlichen Unterschiedes zu den im Studium zu erwerbenden Kompetenzen.
Dazu soll in einem ersten Schritt ein hochschulweit einheitliches, individuelles Verfahren zur Anrechnung entwickelt und implementiert werden.
Aus den gesammelten Erfahrungen soll zu einem späteren Zeitpunkt in ein pauschales Verfahren entwickelt werden. Darüber hinaus sollen transparente Strukturen zur Beratung von Studierenden im Bereich der Anrechnung sowie Strukturen zur elektronischen Datenverarbeitung der Anrechnungsprozesse geschaffen werden.
Weitere Informationen auf den Internetseiten der Hochschule Niederrhein.