Die Lissabon-Konvention, das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich, ist ein Instrument zur Gestaltung des gemeinsamen Europäischen Hochschulraums (EHR) und zur Förderung der Mobilität von Studierenden.
Die Umsetzung der Lissabon-Konvention (LRC) betrifft drei Bereiche: sie ist die Grundlage für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Studienzeiten), und für den Zugang zu grundständigen sowie weiterführenden Studiengängen. Spätestens seit der Ausweitung ihres Geltungsbereichs durch die Kultusministerkonferenz auf alle an in- und ausländischen Hochschulen erbrachten Leistungen ist die LRC zur Grundlage für alle Anerkennungsverfahren geworden.
Der Stand der Umsetzung an den deutschen Hochschulen fällt trotz aller Fortschritte sehr unterschiedlich aus. Nicht selten weichen Anspruch und Wirklichkeit voneinander ab. So sind beispielsweise die Formulierung von Lernergebnissen und die Entwicklung darauf basierender Prüfungsformate eine große Herausforderung, wenn sie tatsächlich den Erwerb von Kompetenzen und nicht bloß erworbenes Wissen abbilden sollen. Gut und richtig formulierte Lernergebnisse sind jedoch für eine Lissabon-konforme Anerkennungspraxis unabdingbar. Zudem gilt es vielerorts, die Anerkennung als Teil der institutionellen Qualitätskultur zu etablieren.
Rücken die Abschlüsse ins Zentrum der Anerkennungsüberlegungen, so stellt sich die Frage nach der Passung von Masterprogrammen für zunehmend heterogene Studierende. Diese Herausforderung stellt sich auch im EHR und findet zunehmend gesamteuropäische Antworten, wie etwa das Projekt Mastermind. Innerhalb Deutschlands wird die Verwendung relativer Noten im sogenannten Prozentrangverfahren kontrovers diskutiert. Welche Erfolge hier bereits erreicht wurden und ob sich das System deutschlandweit durchsetzen kann, stand bei der Tagung ebenfalls zur Debatte.
Ziel der zusammen mit 4ING und der TU Berlin organisierten Tagung war es, das Konzept der Kompetenz- und Lernergebnisorientierung und die Grundlagen für Anerkennungsprozesse an deutschen Hochschulen zu vermitteln. Darauf aufbauend wurden Möglichkeiten und Wege guter Anerkennungspraxis bei Mobilität, Hochschul- oder Studiengangwechsel sowie bei der Master-Zulassung aufgezeigt und aktuelle Projekte vorgestellt.
Die Tagung richtete sich unabhängig von Fachdisziplinen oder Hochschularten insbesondere an Mitglieder der Prüfungsausschüsse oder -kommissionen und an die Hochschulleitungen sowie an alle Hochschulangehörigen, die Anerkennungsprozesse im Alltag mitgestalten.