In seiner Einführung betonte Professor Dr. Holger Burckhart, HRK Vizepräsident für Studium, Lehre, Weiterbildung und Lehrerbildung, dass die Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz des Hochschulstudiums ein wichtiges Anliegen der europäischen Studienreform sei. Zugleich wandte er sich gegen die oft gewählte, verengende Übersetzung des englischen Begriffs „employability“ mit „berufsqualifizierend“. Es sei nicht die Aufgabe der Hochschulen auf ein spezielles Berufsbild vorzubereiten. Vielmehr gelte es, die Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlich auf die vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Arbeitswelt breit zu qualifizieren. D.h. sie sollen unabhängig von der fachlichen Ausrichtung eines Studiengangs in der Lage sein, selbstständig und kritisch-forschend zu arbeiten, sich neues Wissen erschließen und praktikable Lösungen für neue Problemstellungen finden; kurz: die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, ihr theoretisches Wissen anzuwenden, um praktische Probleme zu lösen. Anstatt um Berufsqualifizierung gehe es also vielmehr um die Arbeitsmarktrelevanz von Studienprogrammen und die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen.
Dieses Verständnis deckt sich auch mit der Definition der „Working Group on Employability“, die Employability als die Fähigkeit definiert hat, einen bedeutungsvollen Arbeitsplatz zu erhalten, im Arbeitsverhältnis zu bleiben und den Arbeitsplatz bei Bedarf wechseln zu können.
Das größte Potential zur Steigerung der Arbeitsmarktrelevanz von Studiengängen sah Professor Burckhart in den Praxisbezügen eines Studiums. Neben strukturierten, begleiteten Praktika und den klassischen Praxissemestern sowie Abschlussarbeiten in Unternehmen, betonte er die zunehmende Bedeutung des social learning, bei dem Praxisbezüge mit sozialem Engagement verbunden werden. Auch das forschende Lernen sein eine geeignete Methode, die Studierenden mit Fragen und Problem aus der Praxis auf wissenschaftlichem Niveau zu konfrontieren. Mit den Worten „Allerdings sind wir an den Hochschulen auf die Unterstützung der Unternehmen angewiesen. Nur wenn Sie uns mit Ihren Problemen vertraut machen, können wir diese – studierendengerecht aufbereitet – an unsere Studierenden zur Bearbeitung weitergeben.“ warb Professor Burckhart um die Unterstützung der Unternehmen und für eine Vertiefung des Dialoges zwischen Wirtschaft und Hochschulen.
Zugleich wies er darauf hin, dass in einer Wissens- und Hochtechnologiegesellschaft wie in Deutschland, das Berufsbild des Forschers nicht zu gering geschätzt werden dürfe. Bei aller Notwendigkeit einer Beschäftigungsfähigkeit müssten gerade die Universitäten für den dezidiert als forschungskompetent ausgewiesenen Nachwuchs sorgen.
Neben der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen betonte Professor Burckhart auch den hochschulischen Auftrag zur Persönlichkeitsbildung. Im Kontext der europäischen Studienreform spiele „Citizenship“, also ein staatsbürgerliches Bewusstsein, eine zentrale Rolle. Ziel sei es, die Studierenden zur sozialen, politischen und kulturellen Teilhabe und zur aktiven gesellschaftlichen Mitgestaltung zu befähigen.
Abschließend nahm er die Studierenden selbst in die Pflicht; es liege in ihrer Verantwortung, das eigene Studium aktiv mitzugestalten, über die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reflektieren und Studieninhalte so auszuwählen, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Berufsfeld und der Entwicklung der eigenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen stünden.
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