Zusammenfassung
In seiner Einführung betonte Herr Professor Krauthäuser, Prorektor für Bildung und Internationales der TU Dresden, dass die Themen Anerkennung und Anrechnung mit der formalen Verankerung in den Hochschulgesetzen nicht erledigt seien, sondern vielmehr die Praxis in den Fakultäten entscheidend sei. Vor allem der Austausch innerhalb der Hochschule sei ein Beitrag zur Annäherung der Anerkennungspraxis. Die verantwortlichen Personen müssten basierend auf grundlegenden Regeln gute Entscheidungen sowohl für die Studierenden als auch die Hochschule treffen und dürften dabei zwar das Gesamtziel des Studiengangs nicht aus den Augen verlieren, aber nicht nur die Ausbildung an der eigenen Einrichtung betrachten, sondern auch Leistungen und Konzepte von außen wertschätzen.
Für die TU Dresden, wie für viele anderen Hochschulen auch, war die Umstellung auf die Systemakkreditierung ein wichtiger Schritt des Transformationsprozesses für mehr Qualität im Prozess der Anerkennung und der Verbesserung der Mobilitätsoptionen für Studierende. So wurde an der TUD die Einrichtung von Mobilitätsfenstern in grundständigen Studiengängen verpflichtend und im weiterführenden Studium als Soll eingeführt.
Christian Tauch, Leiter des Arbeitsbereichs Bildung der HRK und Projektleiter von nexus, hob auf die Bedeutung der Institutionalisierung von Verfahren zur Herstellung von Transparenz für alle Beteiligten ab und verdeutlichte die Funktionen von Anrechnung und Anerkennung im Sinne des Lebenslangen Lernens, der Weiterbildung und der Wertschätzung gegenüber den Kompetenzen, die Studierende aus anderen Zusammenhängen mitbringen. Dabei müssten Hochschulen nicht alles selbst erfinden, sondern könnten von den vielfältigen Erfahrungen anderer Hochschulen profitieren und dafür wiederum ihre Expertise an anderer Stelle einbringen – diese grundlegende Funktionsweise des Projekts nexus zeige sich mit vielfältigen Möglichkeiten für Diskussionen, Vernetzung und Austausch guter Praxis auch auf dieser Tagung.