Frage 1: Welche rechtlichen Vorgaben sind für die Anerkennung relevant?
Antwort: Rechtlich bindend ist die Lissabon-Konvention, die als „Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ in Bundesrecht überführt wurde. Darüber hinaus sind die Regelungen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer sowie die Landesverordnungen zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag relevant. In der Regel gibt das Landesrecht den Hochschulen vor, die Anerkennungsverfahren in ihren (Rahmen-) Prüfungsordnungen zu regeln. Als Auslegungshinweise und Arbeitsinstrumente sind darüber hinaus die Revised Recommendation on Criteria and Procedures for the Assessment of Foreign Qualifications des Lisbon Recognition Convention Comittee von 2010, die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) von 2015, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der KMK vom 10.03.2003 i. d. F. vom 04.02.2010) mit den entsprechenden Auslegungshinweisen durch die Kultusministerkonferenz (Handreichung des Hochschulausschusses der KMK vom 25.03.2011) und den Akkreditierungsrat (Zur Auslegung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben, Beschluss des AR i. d. F. vom 03.06.2013), der ECTS Users‘ Guide in der jeweils aktuellen Fassung sowie der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) relevant.