Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948:
Diskriminerungsverbot (Artikel 2)
Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7)
Recht auf Bildung (Artikel 26)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Projekt nexus ist seit dem 30. April 2020 abgeschlossen. Alle Informationen und Texte entsprechen dem Stand zum Projektende und werden nicht weiter aktualisiert. Mit dem Themenbereich Anrechnung und Anerkennung befasst sich das aktuelle HRK-Projekt MODUS und für Studierende die Infoseite AN!.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948:
Diskriminerungsverbot (Artikel 2)
Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7)
Recht auf Bildung (Artikel 26)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2000
Gleichheitsgrundsatz (Artikel 20)
Nichtdiskriminierung (Artikel 21)
Integration von Menschen mit Behinderung (Artikel 26)
Antirassismusrichtlinie (RL 2000/43/EG)
Rahmenrichtlinie Beschäftigung (RL 2000/78/EG)
Eine aktuelle Übersicht der gültigen Landeshochschulgesetze finden Sie auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz.
Landesgleichstellungsgesetze (LGG) zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:
Gesetze zur Gleichstellung von Frauen und Männern (soweit sie nicht vollständig in Landeshochschulgesetzen geregelt sind).
Weitere Hinweise zur Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen finden Sie auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz.
Zum Umgang mit Vielfalt gibt es einige gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen zu Gleichstellung, Gleichbehandlung, Anti-Diskriminierung etc., die im Rahmen des Diversity Management im Hochschulbereich Berücksichtigung finden sollten.