Abstract
Das Poster beschreibt in einem Ablaufdiagramm anhand von zwei konkreten Beispielen den Entscheidungsprozess, ob eine extern erbrachte Studienleistung für einen Studiengang an der Fachrichtung Forstwissenschaften der TU Dresden anerkannt werden kann.
Neben der Möglichkeit der Anerkennung von inhaltsähnlichen Modulen, wird an der TU Dresden die sogenannte strukturelle Anerkennung praktiziert. Eine Studienleistung kann also auch anerkannt werden, wenn es im Studiengang kein entsprechendes inhaltsähnliches Angebot gibt, die extern erbrachte Leistung aber ein strukturelles Äquivalent darstellt. Wenn also in dem Studiengang, in dem anerkannt werden soll, ein Wahlpflichtangebot vorhanden ist, wird geprüft, ob die extern erbrachte Leistung ein Wahlpflichtangebot des Studiengangs sein könnte. In diesem Fall kann also anerkannt werden.
Im Beispiel ist die Korkeichenwirtschaft in Spanien ein strukturelles Äquivalent zu z.B. einer Weihnachtsbaumkultur (es handelt sich in beiden Fällen um eine besondere Bewirtschaftungsform von Wald, eine sog. Sonderkultur) und es kann anerkannt werden.
Im Beispiel Hochsee-Surfen kann nicht anerkannt werden, da im Studiengang Forstwissenschaften keine strukturelle Entsprechung (Sport) vorhanden ist.